Der Ablauf

So funktioniert's:

Für Ihre Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) müssen Sie sich registrieren und nachweisen, dass Sie berechtigt sind, Ihre Pflegeeinrichtung an die TI anzuschließen. Dafür erhalten berechtigte Nutzer (Personen oder Institutionen) einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einen Institutionsausweis (SMC-B), die am Tag der Installation und Inbetriebnahme notwendig sind.

Um Ihre Einrichtung fristgerecht und zeitsparend an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden, können Sie das TI-Anschlusspaket bereits vor der Beantragung von eHBA und SMC-B bestellen. Dieser Schritt stellt sicher, dass Sie rechtzeitig alle notwendigen Komponenten und Dienstleistungen erhalten, um den digitalen Anschluss erfolgreich umzusetzen.

Da Ihre Kosten durch die sogenannte TI-Grundpauschale zu 100% gefördert werden, können Sie abschließend Ihren Antrag zur Finanzierung beim GKV-Spitzenverband stellen.
 
Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht der einzelnen Schritte, die Ihnen auf dem Weg zur TI-Anbindung helfen.

1. Der eHBA

Der elektronische Heilberufsausweis

Der eHBA ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Mit diesem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Bspw. können medizinische Dokumente rechtssicher und qualifiziert elektronisch signiert werden.

Einen eHBA dürfen nur berechtigte Personen aus dem Gesundheitswesen erhalten. Die Berechtigung für einen eHBA können Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie dann Ihren persönlichen eHBA bestellen.

2.  Die SMC-B

Der Praxisausweis/Institutionsausweis

Die SMC-B, auch bekannt als elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis, ist der Schlüssel für die Telematikinfrastruktur (TI), die alle Akteure des Gesundheitswesens vernetzt. Mit dem Ausweis authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung (amb. Pflegedienst, Alten- und Pflegeheim, Apotheke, Klinik, Praxis usw.) gegenüber den Diensten der TI.

Die Berechtigung für die SMC-B können Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie dann die SMC-B für ihre Institution bestellen.

3. Bestellen Sie Ihren TI-Anschluss

Alles, was Sie für die Anbindung an die TI benötigen, haben wir Ihnen als komfortables Produkt-Paket zusammengestellt. Sobald Sie sich registriert haben, können Sie Ihre Bestellung ganz einfach absenden. Dadurch sichern Sie sich einen bevorzugten Termin für Ihre TI-Anbindung.

Zu den Produkten

4. Die Inbetriebnahme vor Ort

Nach der Bestellung Ihres TI-Anschlusspakets werden Sie von Ihrem IT-Kundenbetreuer kontaktiert. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Installation und Inbetriebnahme der technischen Komponenten bei Ihnen vor Ort.

Die erfolgreiche Umsetzung Ihrer TI-Anbindung wird Ihnen schriftlich bestätigt. Dieses Protokoll dient Ihnen abschließend als Nachweis für Ihren Antrag zur Erstattung der TI-Kosten.

Zu den FAQ

5. Beantragen Sie die TI-Kostenerstattung

Mit dem Nachweis der erfolgreichen Inbetriebnahme Ihres TI-Anschlusses können Sie nun die Erstattung Ihrer Ausstattungs- und Betriebskosten beantragen. Das Antragsformular finden Sie online über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes.

Zum Antragsportal

                                                                     Willkommen in der Telematikinfrastruktur

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