FAQ

Alle Fragen rund um die TI für Sie beantwortet.

Die TI ist das Datennetzwerk, das zukünftig sämtliche Akteure des Gesundheitssystems verbindet. Das Netzwerk ermöglicht den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen untereinander. Die Teilnahme am geschlossenen Netz der TI ist nur für registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis möglich.

Ziel der Bundesregierung ist es, die sichere Vernetzung im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Dazu sind alle Teilnehmer des Gesundheitswesens (Ärzte, Kliniken, Apotheken, aber auch Heilmittelerbringer, Pflegeeinrichtungen und Hebammen) aufgerufen, sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden. 

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen war eine lange Zeit freiwillig. Mit einem Gesetzesentwurf vom vergangenen März ändert sich dies jedoch: Der Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) enthält eine Verpflichtung für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste, sich bis Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.

Wir haben für Sie eine Checkliste zusammenstellt, die alle notwendigen Schritte ausführlich erklärt und Sie sicher durch den Prozess führt. 

Sie können Ihr Komplettpaket für die Anbindung an die TI ganz einfach über unseren Online Shop bestellen.

Wir führen Sie hier durch einen sicheren, stufenweisen Bestellprozess und bieten Ihnen auf den entsprechenden Infoseiten noch einmal alle wichtigen Informationen rund um das Thema TI.

Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter einer Einrichtung mit entsprechendem Berufsnachweis einen eHBA beantragen.
Für die Mindestausstattung einer Einrichtung ist es ausreichend, wenn ein Betriebsangehöriger mit entsprechendem Berufsnachweis einen eHBA besitzt.

 In dieser Konstellation kann die Einrichtung mit einem übergreifenden eHBA dann für die verschiedenen Bereiche der Einrichtung (stationär, teilstationär, ambulant) getrennte SMC-B bestellen, sofern die Bereiche jeweils eine eigene IK besitzen.

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